KFZ-Steuer-Rechner
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KFZ-Steuer BMW Ix5 60 141 kWh (578 Hp) xDrive

Elektro · 0 cm³ · 578 PS · CO₂ 0 g/km · Erstzulassung 2026

Kfz-Steuer pro Jahr
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Elektrofahrzeug (steuerbefreit bis 31.12.2030)0 €
Summe (abgerundet)0 €

Berechnung im Detail

Elektrofahrzeug (steuerbefreit bis 31.12.2030)0 €
Summe (auf volle € abgerundet)0 €

Grundlage: § 8 KraftStG. Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.

Warum zahlt der Ix5 60 141 kWh (578 Hp) xDrive keine Kfz-Steuer?

Reine Elektrofahrzeuge sind nach § 3d KraftStG von der Kfz-Steuer befreit — allerdings nur bei Erstzulassung bis zum 31.12.2025. Der BMW Ix5 60 141 kWh (578 Hp) xDrive (Modelljahr 2026) fällt bei Neuzulassung ab 2026 nicht mehr unter die Befreiung: Dann wird die um 50 % ermäßigte Gewichtssteuer fällig — je nach zulässigem Gesamtgewicht meist 30–100 € pro Jahr, immer noch deutlich weniger als bei vergleichbaren Verbrennern.

Zum Vergleich: Ein Verbrenner mit 578 PS zahlt je nach Hubraum und CO₂ typischerweise 100–300 € Kfz-Steuer pro Jahr. Über die gesamte Befreiungsdauer summiert sich die Ersparnis auf mehrere Hundert bis über tausend Euro.

Häufige Fragen zum BMW Ix5 60 141 kWh (578 Hp) xDrive

Wie viel Kfz-Steuer zahlt man für den BMW Ix5 60 141 kWh (578 Hp) xDrive?

Bei Erstzulassung bis 31.12.2025: 0 € (befreit bis längstens 31.12.2030). Bei Neuzulassung ab 2026 fällt die halbierte Gewichtssteuer an — meist 30–100 € pro Jahr.

Wie lange ist der BMW Ix5 60 141 kWh (578 Hp) xDrive steuerbefreit?

Ab dem Tag der Erstzulassung bis längstens 31.12.2030 — sofern die Erstzulassung bis zum 31.12.2025 erfolgt ist. Beim Halterwechsel bleibt die Befreiung erhalten.

Was zahlt der BMW Ix5 60 141 kWh (578 Hp) xDrive nach Ende der Befreiung?

Die um 50 % ermäßigte Gewichtssteuer nach zulässigem Gesamtgewicht — bei einem E-Auto dieser Klasse typischerweise 30–100 € pro Jahr.

Eigene Werte anpassen

Weichen Erstzulassung oder CO₂-Wert ab? Passen Sie die Angaben im Rechner an:

Steht im Fahrzeugschein (Feld V.7 bzw. 49).
Voraussichtliche KFZ-Steuer pro Jahr