Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner
Reine Elektrofahrzeuge (BEV) sind nach § 3d KraftStG von der Kfz-Steuer befreit. Bei einer Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 gilt die Befreiung für zehn Jahre ab Zulassung, längstens jedoch bis zum 31.12.2030. Ein Tesla Model 3 mit Erstzulassung 2023 bleibt also bis Ende 2030 steuerfrei.
Danach wird das Elektroauto nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert — wie ein Nutzfahrzeug, aber mit 50 % Ermäßigung. Beispiel: Ein E-Auto mit 2.200 kg zulässigem Gesamtgewicht zahlt ab 2031 rund 62 € statt 124 € im Jahr. Das bleibt deutlich unter der Steuer vergleichbarer Verbrenner.
Die Befreiung nach § 3d KraftStG ist an die Erstzulassung bis zum 31.12.2025 geknüpft. Für Elektroautos mit Erstzulassung ab dem 01.01.2026 gilt nach aktueller Rechtslage: keine automatische Befreiung mehr, sondern von Anfang an die um 50 % ermäßigte Gewichtsbesteuerung. Im Koalitionsvertrag ist zwar eine Verlängerung der Befreiung bis 2035 angekündigt — solange das Gesetz nicht geändert ist, sollten Käufer aber mit der Gewichtssteuer kalkulieren. Gebrauchte E-Autos mit EZ bis Ende 2025 behalten ihre Befreiung bis längstens 2030 in jedem Fall.
Nach Ablauf der Befreiung (bzw. bei EZ ab 2026) richtet sich die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht (Feld F.2 im Fahrzeugschein), ermäßigt um 50 %:
| E-Auto (zul. Gesamtgewicht) | Steuer / Jahr (50 % ermäßigt) |
|---|---|
| Kleinwagen, ~1.800 kg | ≈ 51 € |
| Kompakt, ~2.100 kg | ≈ 59 € |
| Mittelklasse, ~2.400 kg | ≈ 67 € |
| SUV, ~2.800 kg | ≈ 79 € |
| Großes SUV, ~3.200 kg | ≈ 96 € |
Zum Vergleich: Ein Verbrenner-SUV gleicher Größe zahlt 300–400 € — das E-Auto bleibt also auch nach der Befreiung klar günstiger.
Plug-in-Hybride und Vollhybride gelten steuerlich als Verbrenner — sie zahlen Hubraum- und CO₂-Anteil (Details im Hybrid-Ratgeber). Auch Range-Extender-Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor fallen nicht unter § 3d.
Ob sich der Umstieg rechnet, zeigt der Vergleich: Ein Verbrenner-SUV zahlt schnell 300–400 € jährlich, das E-Pendant null. Über zehn Jahre summiert sich das auf mehrere Tausend Euro — zusätzlich zu den geringeren Energiekosten.
Bei Erstzulassung bis 31.12.2025: zehn Jahre ab Zulassung, längstens bis 31.12.2030. Danach greift die um 50 % ermäßigte Gewichtsbesteuerung.
Nein. Die Befreiung ist fahrzeuggebunden und läuft beim neuen Halter einfach weiter.
Die Gewichtssteuer mit 50 % Rabatt. Bei einem typischen E-Auto (2.000–2.500 kg zGG) sind das etwa 56–74 € pro Jahr.
Nein. Plug-in- und Vollhybride werden als Verbrenner nach Hubraum und CO₂ besteuert — profitieren aber von ihren niedrigen offiziellen CO₂-Werten.
Nach aktueller Rechtslage nein — sie zahlen von Beginn an die um 50 % ermäßigte Gewichtssteuer (typisch 50–100 €/Jahr). Eine gesetzliche Verlängerung der Befreiung ist angekündigt, aber noch nicht beschlossen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.