Berechnen Sie die jährliche Kfz-Steuer für Ihren Pkw in Deutschland — kostenlos, sofort und nach dem offiziellen Schema aus Hubraum und CO₂-Ausstoß (§ 8 KraftStG).
Je angefangene 100 cm³: 2,00 € (Benzin) bzw. 9,50 € (Diesel).
Ab 95 g/km gestaffelt 2,00–4,00 € je g/km (Erstzulassung ab 2021).
Hubraum + CO₂, auf volle Euro abgerundet. E-Autos: befreit bis 2030.
Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist eine Bundessteuer, die jeder Halter eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs zahlen muss. Rechtsgrundlage ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tag der Zulassung und endet erst mit der Abmeldung des Fahrzeugs — unabhängig davon, ob und wie viel Sie fahren. Zuständig ist seit dem 1. Juli 2014 nicht mehr das Finanzamt, sondern die Zollverwaltung mit ihren Hauptzollämtern.
Das Aufkommen liegt bei rund 9,5 Milliarden Euro pro Jahr und fließt in den Bundeshaushalt. Bezahlt wird die Steuer einmal jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift — das Lastschriftmandat ist seit 2018 Voraussetzung für die Zulassung. Die Höhe richtet sich bei Pkw vor allem nach Antriebsart, Hubraum und CO₂-Ausstoß sowie dem Datum der Erstzulassung.
Wie viel Kfz-Steuer Sie zahlen, hängt von vier Faktoren ab: Kraftstoffart (Benzin oder Diesel), Hubraum, CO₂-Ausstoß und Erstzulassungsdatum. Als grobe Orientierung: Benziner zahlen meist 40–160 € pro Jahr, Diesel wegen des höheren Hubraumsatzes typischerweise 200–400 €. Reine Elektroautos mit Erstzulassung bis Ende 2025 sind komplett befreit. Die folgenden Richtwerte gelten für Erstzulassungen ab 2021:
| Fahrzeugtyp (Beispiel) | Antrieb | Hubraum | CO₂ | Steuer / Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Kleinwagen | Benzin | 999 cm³ | 110 g/km | 50 € |
| Kompaktklasse | Benzin | 1.498 cm³ | 125 g/km | 94 € |
| Mittelklasse-Kombi | Diesel | 1.968 cm³ | 130 g/km | 262 € |
| SUV | Diesel | 1.968 cm³ | 145 g/km | 301 € |
| Sportwagen | Benzin | 2.998 cm³ | 200 g/km | 342 € |
| Elektroauto (EZ bis 2025) | Elektro | — | 0 g/km | 0 € |
Den exakten Betrag für Ihr Fahrzeug ermitteln Sie in Sekunden mit dem Kfz-Steuer-Rechner oben auf dieser Seite — oder Sie schlagen Ihr Modell direkt im Verzeichnis mit über 900 Modellen nach.
Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 01.01.2021 setzt sich die Kfz-Steuer aus zwei Bausteinen zusammen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2b KraftStG):
Je angefangene 100 cm³ Hubraum fallen an: 2,00 € bei Benzinern (auch Hybrid, LPG, CNG) bzw. 9,50 € bei Dieseln. Ein 1.968-cm³-Motor zählt als 20 Einheiten — also 40 € (Benzin) oder 190 € (Diesel).
Ab 95 g/km CO₂ (WLTP-Wert, Feld V.7 im Fahrzeugschein) kommt ein progressiv gestaffelter Aufschlag hinzu:
| CO₂-Stufe | Satz je g/km |
|---|---|
| über 95 bis 115 g/km | 2,00 € |
| über 115 bis 135 g/km | 2,20 € |
| über 135 bis 155 g/km | 2,50 € |
| über 155 bis 175 g/km | 2,90 € |
| über 175 bis 195 g/km | 3,40 € |
| über 195 g/km | 4,00 € |
Ein Benziner mit 1.498 cm³ und 125 g/km CO₂ (EZ 2023): Hubraum-Anteil 15 × 2,00 € = 30 €. CO₂-Anteil: 21 g in Stufe 1 (42 €) + 10 g in Stufe 2 (22 €) = 64 €. Zusammen 94 € pro Jahr — der Betrag wird stets auf volle Euro abgerundet.
Für ältere Fahrzeuge gelten andere Regeln: Bei Erstzulassung zwischen Juli 2009 und 2020 kostet jedes Gramm CO₂ über dem Freibetrag (120/110/95 g je nach Jahr) pauschal 2,00 €; bei Erstzulassung vor Juli 2009 zählt statt CO₂ die Schadstoffklasse (Euro-Norm). Details mit allen Sätzen finden Sie im Ratgeber Kfz-Steuer berechnen und in der Kfz-Steuer-Tabelle.
Alle nötigen Angaben stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein):
Alternativ identifizieren Sie Ihr Fahrzeug über die Schlüsselnummern HSN und TSN (Felder 2.1 und 2.2) und lesen die technischen Daten auf der jeweiligen Modellseite ab. Für Sonderfälle wie Lkw bis 3,5 t, Wohnmobile oder Motorräder gelten eigene Tarife nach Gewicht bzw. Hubraum.
Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus fällig — immer zum Jahrestag der Zulassung. Das Hauptzollamt bucht den Betrag automatisch per SEPA-Lastschrift ab; auf dem Kontoauszug erscheint die Bundeskasse als Zahlungsempfänger. Einen neuen Bescheid gibt es nur bei Änderungen, ansonsten läuft der Einzug Jahr für Jahr automatisch weiter.
Eine monatliche Zahlung ist nicht möglich. Erst ab 500 € Jahressteuer können Sie halbjährliche Raten beantragen (Aufgeld 3 %), ab 1.000 € vierteljährliche (6 %). Wird die Lastschrift nicht eingelöst, fallen Säumniszuschläge von 1 % pro angefangenem Monat an — bei dauerhaftem Rückstand droht die Zwangsabmeldung. Mehr dazu: Wann wird die Kfz-Steuer abgebucht?, SEPA-Lastschriftmandat und Bankverbindung ändern.
Ja. Ob NRW, Bayern, Berlin oder Niedersachsen — die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer und überall in Deutschland identisch. Es gibt keinen regionalen Hebesatz. Vom Wohnort hängt lediglich ab, welches Hauptzollamt Ihren Fall verwaltet. Was sich regional tatsächlich unterscheidet (Zulassungskosten, Versicherungsregionalklassen), erklärt der Ratgeber Kfz-Steuer nach Bundesland.
Aus einem Hubraum-Anteil (2,00 € je 100 cm³ bei Benzin, 9,50 € bei Diesel) und einem CO₂-Anteil ab 95 g/km nach progressiver Staffel (Erstzulassung ab 2021). Ältere Fahrzeuge werden nach den Regeln ihres Zulassungszeitraums besteuert.
Ja. Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2025 sind bis längstens 31.12.2030 steuerbefreit. Danach zahlen sie eine um 50 % ermäßigte Gewichtssteuer.
Der Hubraum-Anteil ist mit 9,50 € je 100 cm³ deutlich höher als bei Benzinern (2,00 €), weil Dieselkraftstoff niedriger mit Energiesteuer belastet ist.
Einmal jährlich im Voraus zum Jahrestag der Zulassung, automatisch per SEPA-Lastschrift durch das Hauptzollamt.
Ab 500 € Jahressteuer auf Antrag halbjährlich (3 % Aufgeld), ab 1.000 € vierteljährlich (6 % Aufgeld).
Bei betrieblich genutzten Fahrzeugen ja, als Betriebsausgabe. Für Arbeitnehmer ist sie über die Entfernungspauschale abgegolten.
Online über das Zoll-Portal (zoll-portal.de) oder schriftlich per neuem SEPA-Mandat (Formular 032021) an Ihr Hauptzollamt.
Seit 2014 die Zollverwaltung (Hauptzollämter), nicht mehr das Finanzamt. Zentrale Auskunft: 0228 303-26040.
Wohnmobile werden nach Gewicht und Schadstoffklasse besteuert: bei S4/S5 z. B. 16 € je 200 kg, maximal 800 € im Jahr.
Ja, automatisch und taggenau: Zu viel gezahlte Kfz-Steuer wird nach der Abmeldung ohne Antrag erstattet.
Benziner zahlen typischerweise 40–160 € pro Jahr, Diesel wegen des höheren Hubraumsatzes meist 200–400 €. Der exakte Betrag hängt von Hubraum, CO₂-Wert und Erstzulassung ab.
Einmal pro Jahr, im Voraus für zwölf Monate ab dem Zulassungsdatum. Eine monatliche Zahlung ist nicht vorgesehen.
Das zuständige Hauptzollamt per SEPA-Lastschrift; auf dem Kontoauszug erscheint die Bundeskasse (z. B. Bundeskasse Trier) als Zahlungsempfänger.
Es fallen Säumniszuschläge von 1 % je angefangenem Monat an, dazu Mahnkosten. Bei anhaltendem Rückstand kann das Hauptzollamt das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb setzen lassen.
Ja, die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer und bundesweit identisch — es gibt keine regionalen Unterschiede zwischen NRW, Bayern oder Berlin.