KFZ-Steuer-Rechner
StartAutomarkenFiat500e 23.8 kWh (95 Hp)

KFZ-Steuer Fiat 500 e 23.8 kWh (95 Hp)

Elektro · 0 cm³ · 95 PS · CO₂ 0 g/km · Erstzulassung 2020

Kfz-Steuer pro Jahr
0 €
≈ 0 € / Monat
Elektrofahrzeug (steuerbefreit bis 31.12.2030)0 €
Summe (abgerundet)0 €

Berechnung im Detail

Elektrofahrzeug (steuerbefreit bis 31.12.2030)0 €
Summe (auf volle € abgerundet)0 €

Grundlage: § 8 KraftStG. Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.

Vergleich mit anderen Motorisierungen

Der Fiat 500 e 23.8 kWh (95 Hp) liegt mit 0 € pro Jahr auf Platz 1 von 16 innerhalb der 500-Baureihe (Platz 1 = günstigste Kfz-Steuer). Die nächstliegenden Alternativen:

MotorisierungKraftstoffKfz-Steuer/JahrDifferenz
e 42 kWh (118 Hp)Elektro0 €±0 €
e 42 kWh (118 Hp)Elektro0 €±0 €
e 42 kWh (118 Hp)Elektro0 €±0 €
0.9 TwinAir (85 Hp) AutomaticBenzin18 €+18 €

Warum zahlt der 500 e 23.8 kWh (95 Hp) keine Kfz-Steuer?

Der Fiat 500 e 23.8 kWh (95 Hp) ist ein reines Elektrofahrzeug und damit nach § 3d KraftStG steuerbefreit — Voraussetzung ist die Erstzulassung bis zum 31.12.2025. Die Befreiung gilt ab dem Tag der Erstzulassung, längstens bis zum 31.12.2030, und geht beim Gebrauchtkauf automatisch auf den neuen Halter über.

Nach Ablauf der Befreiung wird die um 50 % ermäßigte Gewichtssteuer fällig — je nach zulässigem Gesamtgewicht meist 30–100 € pro Jahr. Beispielrechnungen nach Gewicht im E-Auto-Ratgeber.

Zum Vergleich: Ein Verbrenner mit 95 PS zahlt je nach Hubraum und CO₂ typischerweise 100–300 € Kfz-Steuer pro Jahr — im Schnitt der 500-Baureihe sind es 36 €. Über die gesamte Befreiungsdauer summiert sich die Ersparnis auf mehrere Hundert bis über tausend Euro.

Häufige Fragen zum Fiat 500 e 23.8 kWh (95 Hp)

Wie viel Kfz-Steuer zahlt man für den Fiat 500 e 23.8 kWh (95 Hp)?

0 € — als reines Elektrofahrzeug ist der Fiat 500 e 23.8 kWh (95 Hp) bei Erstzulassung bis 31.12.2025 von der Kfz-Steuer befreit (§ 3d KraftStG), längstens bis zum 31.12.2030.

Wie lange ist der Fiat 500 e 23.8 kWh (95 Hp) steuerbefreit?

Ab dem Tag der Erstzulassung bis längstens 31.12.2030 — sofern die Erstzulassung bis zum 31.12.2025 erfolgt ist. Beim Halterwechsel bleibt die Befreiung erhalten.

Was zahlt der Fiat 500 e 23.8 kWh (95 Hp) nach Ende der Befreiung?

Die um 50 % ermäßigte Gewichtssteuer nach zulässigem Gesamtgewicht — bei einem E-Auto dieser Klasse typischerweise 30–100 € pro Jahr.

Eigene Werte anpassen

Weichen Erstzulassung oder CO₂-Wert ab? Passen Sie die Angaben im Rechner an:

Steht im Fahrzeugschein (Feld V.7 bzw. 49).
Voraussichtliche KFZ-Steuer pro Jahr