KFZ-Steuer-Rechner
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KFZ-Steuer Mazda Mx 30 35.5 kWh e-SKYACTIV (145 Hp) BEV

Elektro · 0 cm³ · 145 PS · CO₂ 0 g/km · Erstzulassung 2020

Kfz-Steuer pro Jahr
0 €
≈ 0 € / Monat
Elektrofahrzeug (steuerbefreit bis 31.12.2030)0 €
Summe (abgerundet)0 €

Berechnung im Detail

Elektrofahrzeug (steuerbefreit bis 31.12.2030)0 €
Summe (auf volle € abgerundet)0 €

Grundlage: § 8 KraftStG. Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.

Vergleich mit anderen Motorisierungen

Der Mazda Mx 30 35.5 kWh e-SKYACTIV (145 Hp) BEV liegt mit 0 € pro Jahr auf Platz 1 von 2 innerhalb der Mx 30-Baureihe (Platz 1 = günstigste Kfz-Steuer). Die nächstliegenden Alternativen:

MotorisierungKraftstoffKfz-Steuer/JahrDifferenz
0.8 e-SKYACTIV R-EV (170 Hp) Plug-in HybridElektro0 €±0 €

Warum zahlt der Mx 30 35.5 kWh e-SKYACTIV (145 Hp) BEV keine Kfz-Steuer?

Der Mazda Mx 30 35.5 kWh e-SKYACTIV (145 Hp) BEV ist ein reines Elektrofahrzeug und damit nach § 3d KraftStG steuerbefreit — Voraussetzung ist die Erstzulassung bis zum 31.12.2025. Die Befreiung gilt ab dem Tag der Erstzulassung, längstens bis zum 31.12.2030, und geht beim Gebrauchtkauf automatisch auf den neuen Halter über.

Nach Ablauf der Befreiung wird die um 50 % ermäßigte Gewichtssteuer fällig — je nach zulässigem Gesamtgewicht meist 30–100 € pro Jahr. Beispielrechnungen nach Gewicht im E-Auto-Ratgeber.

Zum Vergleich: Ein Verbrenner mit 145 PS zahlt je nach Hubraum und CO₂ typischerweise 100–300 € Kfz-Steuer pro Jahr. Über die gesamte Befreiungsdauer summiert sich die Ersparnis auf mehrere Hundert bis über tausend Euro.

Häufige Fragen zum Mazda Mx 30 35.5 kWh e-SKYACTIV (145 Hp) BEV

Wie viel Kfz-Steuer zahlt man für den Mazda Mx 30 35.5 kWh e-SKYACTIV (145 Hp) BEV?

0 € — als reines Elektrofahrzeug ist der Mazda Mx 30 35.5 kWh e-SKYACTIV (145 Hp) BEV bei Erstzulassung bis 31.12.2025 von der Kfz-Steuer befreit (§ 3d KraftStG), längstens bis zum 31.12.2030.

Wie lange ist der Mazda Mx 30 35.5 kWh e-SKYACTIV (145 Hp) BEV steuerbefreit?

Ab dem Tag der Erstzulassung bis längstens 31.12.2030 — sofern die Erstzulassung bis zum 31.12.2025 erfolgt ist. Beim Halterwechsel bleibt die Befreiung erhalten.

Was zahlt der Mazda Mx 30 35.5 kWh e-SKYACTIV (145 Hp) BEV nach Ende der Befreiung?

Die um 50 % ermäßigte Gewichtssteuer nach zulässigem Gesamtgewicht — bei einem E-Auto dieser Klasse typischerweise 30–100 € pro Jahr.

Eigene Werte anpassen

Weichen Erstzulassung oder CO₂-Wert ab? Passen Sie die Angaben im Rechner an:

Steht im Fahrzeugschein (Feld V.7 bzw. 49).
Voraussichtliche KFZ-Steuer pro Jahr