Elektro · 0 cm³ · 204 PS · CO₂ 0 g/km · Erstzulassung 2016
| Elektrofahrzeug (steuerbefreit bis 31.12.2030) | 0 € |
| Summe (auf volle € abgerundet) | 0 € |
Grundlage: § 8 KraftStG. Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.
Der Opel Ampera 60 kWh (204 Hp) liegt mit 0 € pro Jahr auf Platz 1 von 2 innerhalb der Ampera-Baureihe (Platz 1 = günstigste Kfz-Steuer). Die nächstliegenden Alternativen:
| Motorisierung | Kraftstoff | Kfz-Steuer/Jahr | Differenz |
|---|---|---|---|
| 1.4 (150 Hp) Hybrid | Benzin | 28 € | +28 € |
Der Opel Ampera 60 kWh (204 Hp) ist ein reines Elektrofahrzeug und damit nach § 3d KraftStG steuerbefreit — Voraussetzung ist die Erstzulassung bis zum 31.12.2025. Die Befreiung gilt ab dem Tag der Erstzulassung, längstens bis zum 31.12.2030, und geht beim Gebrauchtkauf automatisch auf den neuen Halter über.
Nach Ablauf der Befreiung wird die um 50 % ermäßigte Gewichtssteuer fällig — je nach zulässigem Gesamtgewicht meist 30–100 € pro Jahr. Beispielrechnungen nach Gewicht im E-Auto-Ratgeber.
Zum Vergleich: Ein Verbrenner mit 204 PS zahlt je nach Hubraum und CO₂ typischerweise 100–300 € Kfz-Steuer pro Jahr — im Schnitt der Ampera-Baureihe sind es 14 €. Über die gesamte Befreiungsdauer summiert sich die Ersparnis auf mehrere Hundert bis über tausend Euro.
0 € — als reines Elektrofahrzeug ist der Opel Ampera 60 kWh (204 Hp) bei Erstzulassung bis 31.12.2025 von der Kfz-Steuer befreit (§ 3d KraftStG), längstens bis zum 31.12.2030.
Ab dem Tag der Erstzulassung bis längstens 31.12.2030 — sofern die Erstzulassung bis zum 31.12.2025 erfolgt ist. Beim Halterwechsel bleibt die Befreiung erhalten.
Die um 50 % ermäßigte Gewichtssteuer nach zulässigem Gesamtgewicht — bei einem E-Auto dieser Klasse typischerweise 30–100 € pro Jahr.
Weichen Erstzulassung oder CO₂-Wert ab? Passen Sie die Angaben im Rechner an: