KFZ-Steuer-Rechner
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KFZ-Steuer Renault Twizy 6.1 kWh (17 Hp)

Elektro · 0 cm³ · 17 PS · CO₂ 0 g/km · Erstzulassung 2012

Kfz-Steuer pro Jahr
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≈ 0 € / Monat
Elektrofahrzeug (steuerbefreit bis 31.12.2030)0 €
Summe (abgerundet)0 €

Berechnung im Detail

Elektrofahrzeug (steuerbefreit bis 31.12.2030)0 €
Summe (auf volle € abgerundet)0 €

Grundlage: § 8 KraftStG. Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.

Warum zahlt der Twizy 6.1 kWh (17 Hp) keine Kfz-Steuer?

Der Renault Twizy 6.1 kWh (17 Hp) ist ein reines Elektrofahrzeug und damit nach § 3d KraftStG steuerbefreit — Voraussetzung ist die Erstzulassung bis zum 31.12.2025. Die Befreiung gilt ab dem Tag der Erstzulassung, längstens bis zum 31.12.2030, und geht beim Gebrauchtkauf automatisch auf den neuen Halter über.

Nach Ablauf der Befreiung wird die um 50 % ermäßigte Gewichtssteuer fällig — je nach zulässigem Gesamtgewicht meist 30–100 € pro Jahr. Beispielrechnungen nach Gewicht im E-Auto-Ratgeber.

Zum Vergleich: Ein Verbrenner mit 17 PS zahlt je nach Hubraum und CO₂ typischerweise 100–300 € Kfz-Steuer pro Jahr. Über die gesamte Befreiungsdauer summiert sich die Ersparnis auf mehrere Hundert bis über tausend Euro.

Häufige Fragen zum Renault Twizy 6.1 kWh (17 Hp)

Wie viel Kfz-Steuer zahlt man für den Renault Twizy 6.1 kWh (17 Hp)?

0 € — als reines Elektrofahrzeug ist der Renault Twizy 6.1 kWh (17 Hp) bei Erstzulassung bis 31.12.2025 von der Kfz-Steuer befreit (§ 3d KraftStG), längstens bis zum 31.12.2030.

Wie lange ist der Renault Twizy 6.1 kWh (17 Hp) steuerbefreit?

Ab dem Tag der Erstzulassung bis längstens 31.12.2030 — sofern die Erstzulassung bis zum 31.12.2025 erfolgt ist. Beim Halterwechsel bleibt die Befreiung erhalten.

Was zahlt der Renault Twizy 6.1 kWh (17 Hp) nach Ende der Befreiung?

Die um 50 % ermäßigte Gewichtssteuer nach zulässigem Gesamtgewicht — bei einem E-Auto dieser Klasse typischerweise 30–100 € pro Jahr.

Eigene Werte anpassen

Weichen Erstzulassung oder CO₂-Wert ab? Passen Sie die Angaben im Rechner an:

Steht im Fahrzeugschein (Feld V.7 bzw. 49).
Voraussichtliche KFZ-Steuer pro Jahr