Elektro · 0 cm³ · 374 PS · CO₂ 0 g/km · Erstzulassung 2016
| Elektrofahrzeug (steuerbefreit bis 31.12.2030) | 0 € |
| Summe (auf volle € abgerundet) | 0 € |
Grundlage: § 8 KraftStG. Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.
Der Audi Q7 e-tron 3.0 TDI (374 Hp) Plug-in Hybrid quattro tiptronic liegt mit 0 € pro Jahr auf Platz 1 von 45 innerhalb der Q7-Baureihe (Platz 1 = günstigste Kfz-Steuer). Die nächstliegenden Alternativen:
| Motorisierung | Kraftstoff | Kfz-Steuer/Jahr | Differenz |
|---|---|---|---|
| 2.9 TFSI V6 (429 Hp) quattro tiptronic 7 seats | Benzin | 58 € | +58 € |
| 60 TFSI e V6 (490 Hp) Plug-in Hybrid quattro tiptronic | Benzin | 60 € | +60 € |
| 55 TFSI e V6 (394 Hp) Plug-in Hybrid quattro tiptronic | Benzin | 60 € | +60 € |
| 60 TFSI e V6 (462 Hp) Plug-in Hybrid quattro tiptronic | Benzin | 60 € | +60 € |
Der Audi Q7 e-tron 3.0 TDI (374 Hp) Plug-in Hybrid quattro tiptronic ist ein reines Elektrofahrzeug und damit nach § 3d KraftStG steuerbefreit — Voraussetzung ist die Erstzulassung bis zum 31.12.2025. Die Befreiung gilt ab dem Tag der Erstzulassung, längstens bis zum 31.12.2030, und geht beim Gebrauchtkauf automatisch auf den neuen Halter über.
Nach Ablauf der Befreiung wird die um 50 % ermäßigte Gewichtssteuer fällig — je nach zulässigem Gesamtgewicht meist 30–100 € pro Jahr. Beispielrechnungen nach Gewicht im E-Auto-Ratgeber.
Zum Vergleich: Ein Verbrenner mit 374 PS zahlt je nach Hubraum und CO₂ typischerweise 100–300 € Kfz-Steuer pro Jahr — im Schnitt der Q7-Baureihe sind es 356 €. Über die gesamte Befreiungsdauer summiert sich die Ersparnis auf mehrere Hundert bis über tausend Euro.
0 € — als reines Elektrofahrzeug ist der Audi Q7 e-tron 3.0 TDI (374 Hp) Plug-in Hybrid quattro tiptronic bei Erstzulassung bis 31.12.2025 von der Kfz-Steuer befreit (§ 3d KraftStG), längstens bis zum 31.12.2030.
Ab dem Tag der Erstzulassung bis längstens 31.12.2030 — sofern die Erstzulassung bis zum 31.12.2025 erfolgt ist. Beim Halterwechsel bleibt die Befreiung erhalten.
Die um 50 % ermäßigte Gewichtssteuer nach zulässigem Gesamtgewicht — bei einem E-Auto dieser Klasse typischerweise 30–100 € pro Jahr.
Weichen Erstzulassung oder CO₂-Wert ab? Passen Sie die Angaben im Rechner an: