Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner
Neues Konto, neue Bank, Kontowechsel-Service — sobald sich Ihre IBAN ändert, müssen Sie das dem Zoll mitteilen, sonst platzt die nächste Kfz-Steuer-Lastschrift und es fallen Rücklastschriftkosten plus Säumniszuschläge an. Die Änderung selbst ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten.
Die Änderung wird in der Regel innerhalb weniger Werktage wirksam. Im Portal sehen Sie zusätzlich Ihre Steuerbescheide und den nächsten Abbuchungstermin.
Wer das Portal nicht nutzen möchte, füllt ein neues SEPA-Lastschriftmandat (Formular 032021) mit der neuen IBAN aus, unterschreibt es und schickt es an das zuständige Hauptzollamt. Das neue Mandat ersetzt automatisch das alte — ein separater Widerruf ist nicht erforderlich.
Konnte der Zoll nicht abbuchen, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung mit Bankverbindung zur Überweisung. Es fallen Säumniszuschläge von 1 % des rückständigen Betrags je angefangenen Monat an, dazu meist Bankgebühren. Reagieren Sie nicht, kann das Hauptzollamt die Zulassungsbehörde einschalten und das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb setzen lassen. Kümmern Sie sich daher sofort um ein gültiges Mandat.
Eine gesonderte „Vorlage Bankverbindung ändern" existiert nicht — die offizielle Vorlage ist das SEPA-Lastschriftmandat, Formular 032021, als ausfüllbares PDF auf formulare-bfinv.de (Suche „032021"). Tragen Sie einfach die neue IBAN ein; das neue Mandat ersetzt das alte automatisch. Ein formloses Anschreiben ohne unterschriebenes Mandat reicht nicht aus, da der Zoll für den Einzug eine gültige Mandatserteilung benötigt.
Auf dem Kontoauszug erscheint nicht das Hauptzollamt, sondern die Bundeskasse (z. B. Bundeskasse Trier oder deren Dienstorte wie Kiel, Halle oder Weiden) als Zahlungsempfänger — sie wickelt den Zahlungsverkehr des Bundes ab. Für die Änderung Ihrer Bankverbindung ist trotzdem nicht die Bundeskasse, sondern Ihr Hauptzollamt bzw. das Zoll-Portal zuständig. Schreiben Sie also nicht an die Bundeskasse — das verzögert die Bearbeitung nur.
Nach einem Umzug müssen Sie dem Zoll nichts separat melden: Mit der Ummeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle wandern die neuen Halterdaten automatisch zum Hauptzollamt — nur die Bankverbindung wird nie automatisch übernommen. Gleiches gilt bei Namensänderung (z. B. Heirat): Fahrzeugpapiere ändern lassen, und wenn sich dabei auch die IBAN ändert, zusätzlich ein neues Mandat einreichen. Mehr dazu im Ratgeber Ummeldung & Halterwechsel.
Online über das Zoll-Portal meist wenige Werktage. Per Post eingereichte Formulare brauchen entsprechend länger — planen Sie zwei Wochen vor dem Fälligkeitstermin ein.
Ja: das SEPA-Lastschriftmandat, Formular 032021, als ausfüllbares PDF auf formulare-bfinv.de. Ein eigenes Änderungsformular gibt es nicht — das neue Mandat ersetzt das alte.
Die Bundeskasse wickelt den Zahlungsverkehr für die Zollverwaltung ab und erscheint deshalb auf dem Kontoauszug. Ansprechpartner für Änderungen bleibt Ihr Hauptzollamt.
Nein. Der Zoll akzeptiert nur das unterschriebene Formular 032021 (Post/Abgabe) oder die authentifizierte Änderung im Zoll-Portal mit ELSTER-Zertifikat bzw. Online-Ausweis.
Nein. Aus Sicherheitsgründen verlangt der Zoll ein unterschriebenes Mandat oder die authentifizierte Änderung im Zoll-Portal. Die Zentrale Auskunft (0228 303-26040) beantwortet aber Fragen dazu.
Nein. Ein neues SEPA-Mandat ersetzt das bisherige automatisch.
Nichts — weder im Portal noch per Formular fallen Gebühren an.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.