Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner
Die Kfz-Steuer wird in Deutschland ausschließlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Ohne gültiges Lastschriftmandat lässt sich ein Fahrzeug nicht zulassen (§ 13 KraftStG). Das zuständige Formular der Zollverwaltung trägt die Nummer 032021 („SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer").
Das Formular ist eine Seite lang. So füllen Sie es korrekt aus:
Herunterladen können Sie das Formular im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (formulare-bfinv.de, Suche nach „032021") oder über zoll.de.
Bei der Zulassung: direkt am Schalter der Zulassungsstelle. Später: per Post an Ihr zuständiges Hauptzollamt oder digital über das Zoll-Portal (zoll-portal.de) — dort geht die Änderung der Bankverbindung auch komplett ohne Papierformular.
Ein Mandat gilt, bis Sie es widerrufen oder durch ein neues ersetzen. Beim Fahrzeugverkauf erlischt es automatisch mit der Umschreibung — der Käufer braucht ein eigenes Mandat. Widerruf ohne neues Mandat ist bei laufender Steuerpflicht nicht sinnvoll: Der Zoll fordert dann sofort ein neues an, sonst drohen Säumniszuschläge und im Extremfall die Betriebsuntersagung.
Den offiziellen Vordruck gibt es kostenlos als ausfüllbares PDF im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung: auf formulare-bfinv.de nach „032021" suchen, PDF öffnen, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Alternativ führt zoll.de im Bereich Kraftfahrzeugsteuer direkt zum Formular. Verwenden Sie keine inoffiziellen Muster oder Vorlagen von Drittseiten — Zulassungsstellen und Hauptzollämter akzeptieren nur den amtlichen Vordruck (oder die digitale Erteilung im Zoll-Portal).
Wichtig beim Ausdrucken: Das Mandat braucht eine handschriftliche Unterschrift im Original. Ein eingescanntes, per E-Mail geschicktes Formular genügt formal nicht — senden Sie es per Post oder geben Sie es persönlich ab.
Viele suchen noch nach der „Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer" — gemeint ist heute dasselbe: Die alte deutsche Einzugsermächtigung wurde 2014 durch das europaweit einheitliche SEPA-Lastschriftmandat abgelöst. Inhaltlich hat sich für Halter wenig geändert: Sie ermächtigen den Bund (vertreten durch das Hauptzollamt), die Kfz-Steuer von Ihrem Konto einzuziehen, und weisen zugleich Ihre Bank an, die Lastschrift einzulösen. Alte Einzugsermächtigungen aus der Zeit vor SEPA wurden automatisch als Mandate weitergeführt — ein neues Formular ist nur bei Änderungen nötig.
Ja. Ob Hamburg, Niedersachsen, Bayern oder NRW — Formular 032021 ist bundesweit identisch, denn die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer und wird überall von der Zollverwaltung eingezogen. Es gibt keine landesspezifischen Vordrucke; lediglich das zuständige Hauptzollamt, an das Sie das Mandat schicken, richtet sich nach Ihrem Wohnort.
Formular 032021 gibt es im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (formulare-bfinv.de), auf zoll.de sowie bei jeder Zulassungsstelle.
Ja, als ausfüllbares PDF unter formulare-bfinv.de (Suche „032021"). Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post ans Hauptzollamt senden oder bei der Zulassungsstelle abgeben.
Praktisch ja: Die frühere Einzugsermächtigung wurde 2014 durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt. Bestehende Ermächtigungen wurden automatisch übergeleitet.
Ja. Seit 2018 ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren Zulassungsvoraussetzung (§ 13 Abs. 1 KraftStG). Barzahlung oder Überweisung sind nur in begründeten Härtefällen möglich.
Ja. Im Formular gibt es ein Feld für einen abweichenden Kontoinhaber — dieser muss das Mandat unterschreiben.
Ja, wenn alle Kennzeichen desselben Halters darauf angegeben sind. Bei einem neuen Fahrzeug wird bei der Zulassung in der Regel ein neues Mandat erteilt.
Es entstehen Säumniszuschläge (1 % je angefangenen Monat) plus Bankkosten. Bei dauerhafter Nichtzahlung kann das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb gesetzt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.