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KFZ-Steuer von der Steuer absetzen: Wer darf, wer nicht

Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner

Ob die Kfz-Steuer absetzbar ist, hängt allein von der Nutzung des Fahrzeugs ab. Die Kurzfassung: Betrieblich genutzte Fahrzeuge ja, privat genutzte nein. Im Detail gibt es aber wichtige Abstufungen.

Selbstständige und Gewerbetreibende: voll absetzbar

Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung über 50 %), ist die Kfz-Steuer in voller Höhe Betriebsausgabe. Sie wird in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR, Zeile „Kfz-Kosten") oder in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und mindert direkt den Gewinn.

Bei gemischter Nutzung zwischen 10 % und 50 % haben Sie ein Wahlrecht (gewillkürtes Betriebsvermögen). Bleibt das Auto Privatvermögen, können Sie stattdessen die tatsächlichen Kosten anteilig oder pauschal 0,30 € je betrieblich gefahrenem Kilometer ansetzen — darin ist die Kfz-Steuer bereits enthalten.

Arbeitnehmer: über die Pendlerpauschale abgegolten

Für Arbeitnehmer ist die Kfz-Steuer nicht separat absetzbar. Die Entfernungspauschale (0,30 €/km, ab dem 21. Kilometer 0,38 €) deckt sämtliche Fahrzeugkosten ab — Steuer, Versicherung, Sprit und Abschreibung. Ein zusätzlicher Ansatz der Kfz-Steuer in den Werbungskosten wird vom Finanzamt gestrichen.

Ausnahme: Wer Dienstreisen mit dem Privatwagen macht und statt der Kilometerpauschale die tatsächlichen Kosten nachweist, rechnet die Kfz-Steuer anteilig in den Kilometersatz ein.

Weitere Fälle

Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen: Das geht auch privat

Anders als die Kfz-Steuer ist die Kfz-Haftpflichtversicherung auch für Privatpersonen absetzbar — als Vorsorgeaufwendung in der Anlage „Vorsorgeaufwand" (Zeile „weitere sonstige Versicherungen"). Der Haken: Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen (1.900 € bei Angestellten, 2.800 € bei Selbstständigen) ist bei den meisten schon durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Dann bringt der Eintrag nichts mehr.

Rentner: Kfz-Steuer und Versicherung in der Steuererklärung

Auch für Rentner gilt: Die Kfz-Steuer selbst ist privat nicht absetzbar. Die Kfz-Haftpflicht dagegen schon — und bei Rentnern geht der Eintrag besonders oft auf, weil die Basis-Krankenversicherungsbeiträge den Vorsorge-Höchstbetrag seltener ausschöpfen. Wer eine anerkannte Schwerbehinderung hat, sollte zuerst die Befreiung oder 50-%-Ermäßigung beim Hauptzollamt prüfen — die bringt bares Geld statt eines Steuerabzugs.

Was ist mit Reparaturen, TÜV und Spritkosten?

Für Privatfahrzeuge sind auch Reparaturkosten, HU/AU, Reifen und Kraftstoff nicht absetzbar — alles ist mit der Entfernungspauschale abgegolten. Zwei Ausnahmen: Reparaturkosten nach einem Unfall auf dem Arbeitsweg können als Werbungskosten angesetzt werden, und bei betrieblichen Fahrzeugen sind sämtliche Kosten Betriebsausgaben.

Wo trage ich die Kfz-Steuer in der Steuererklärung ein?

Selbstständige: Anlage EÜR unter Kfz-Kosten. Kapitalgesellschaften: Aufwandskonto „Kfz-Steuer" (SKR 03: 4510, SKR 04: 7685) in der Buchhaltung. Arbeitnehmer: gar nicht — der Posten existiert in der Anlage N nicht. Die Kfz-Haftpflicht kommt als Privatperson in die Anlage Vorsorgeaufwand.

Dies ist keine Steuerberatung. Bei komplexen Fällen (Wechsel Betriebs-/Privatvermögen, Umsatzsteuer) hilft ein Steuerberater.

Häufige Fragen

Kann ich als Arbeitnehmer die Kfz-Steuer absetzen?

Nein. Sie ist mit der Entfernungspauschale abgegolten und kann nicht zusätzlich als Werbungskosten angesetzt werden.

Kann ich als Privatperson die Kfz-Steuer absetzen?

Nein, die Kfz-Steuer für privat genutzte Fahrzeuge ist nicht absetzbar. Absetzbar ist als Privatperson nur die Kfz-Haftpflichtversicherung — als Vorsorgeaufwand, sofern der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Kann ich die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen?

Ja, die Haftpflicht: als Vorsorgeaufwand (Anlage Vorsorgeaufwand). Teil- und Vollkasko sind privat nicht absetzbar. Selbstständige setzen für Betriebsfahrzeuge beides als Betriebsausgabe ab.

Wo trage ich die Kfz-Steuer als Selbstständiger ein?

In der Anlage EÜR bei den Kfz-Kosten (bzw. in der Buchhaltung auf dem Konto Kfz-Steuer, SKR 03: 4510 / SKR 04: 7685).

Ist die Kfz-Steuer bei der 1-%-Regelung schon berücksichtigt?

Die 1-%-Regel betrifft nur den geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers. Die Kfz-Steuer zahlt und verbucht der Arbeitgeber als Betriebsausgabe.

Kann ich die Kfz-Steuer für ein Leasingfahrzeug absetzen?

Beim Leasing zahlt meist der Halter (Leasingnehmer) die Steuer. Betriebliche Leasingnehmer setzen sie wie üblich als Betriebsausgabe ab.

Können Rentner die Kfz-Steuer absetzen?

Die Steuer selbst nicht. Die Kfz-Haftpflicht ja — und bei Rentnern wirkt der Eintrag häufiger, weil der Vorsorge-Höchstbetrag seltener ausgeschöpft ist.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.

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