Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner
Menschen mit Schwerbehinderung können nach § 3a KraftStG von der Kfz-Steuer vollständig befreit werden oder eine Ermäßigung von 50 % erhalten. Entscheidend sind die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis — und dass das Fahrzeug auf die schwerbehinderte Person selbst zugelassen ist.
| Merkzeichen | Bedeutung | Vergünstigung |
|---|---|---|
| H | Hilflos | 100 % Befreiung |
| Bl | Blind | 100 % Befreiung |
| aG | Außergewöhnlich gehbehindert | 100 % Befreiung |
| G | Gehbehindert | 50 % Ermäßigung* |
| Gl | Gehörlos | 50 % Ermäßigung* |
* Nur wenn Sie auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV verzichten — Sie müssen sich also entscheiden: Wertmarke fürs Beiblatt oder halbe Kfz-Steuer. Beides zusammen geht nicht.
Ein weit verbreiteter Irrtum: Der Grad der Behinderung (GdB) allein entscheidet nicht über die Kfz-Steuer-Vergünstigung — maßgeblich sind ausschließlich die Merkzeichen. Konkret heißt das:
Eine Sonderregel gibt es für Kriegsbeschädigte und ältere Fälle: Wer am 01.06.1979 bereits als schwerbehindert mit orangefarbenem Ausweis-Aufdruck anerkannt war, kann nach § 3a Abs. 3 KraftStG weiterhin die volle Befreiung erhalten.
Zuständig ist Ihr Hauptzollamt. Der Antrag läuft über das Formular 3809 („Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte") — erhältlich auf zoll.de oder direkt online über das Zoll-Portal. Beizufügen sind Schwerbehindertenausweis und Beiblatt (bei Merkzeichen G/Gl: Beiblatt ohne gültige Wertmarke). Viele Zulassungsstellen nehmen den Antrag auch gleich bei der Zulassung mit auf.
Die Befreiung wirkt ab dem Tag, an dem die Voraussetzungen vorliegen — bei rückwirkender Feststellung der Behinderung kann die Steuer auch rückwirkend erstattet werden.
Ein Benziner (EZ 2018, 1.395 cm³, 130 g CO₂/km) zahlt normal 48 € Sockel + 20 € CO₂-Anteil = 68 € im Jahr. Mit Merkzeichen G und Verzicht auf die Wertmarke: 34 €. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie oft Sie Bus und Bahn nutzen würden — die Wertmarke kostet je nach Fall 46–91 € pro Jahr, die Beförderung selbst wäre gratis.
Berechnen Sie Ihre reguläre Steuer mit dem Kfz-Steuer-Rechner und halbieren Sie den Betrag.
H (hilflos), Bl (blind) und aG (außergewöhnlich gehbehindert) — sie bringen 100 % Befreiung nach § 3a Abs. 1 KraftStG.
Nein. Bei Merkzeichen G/Gl müssen Sie wählen: entweder Wertmarke für den ÖPNV oder 50 % Kfz-Steuer-Ermäßigung.
Nur für Fahrten, die der Fortbewegung oder Haushaltsführung der schwerbehinderten Person dienen (z. B. Einkäufe für sie, Fahrten mit ihr). Reine Privatfahrten anderer Personen sind nicht erlaubt.
Beim zuständigen Hauptzollamt mit Formular 3809 — per Post, über das Zoll-Portal oder oft direkt bei der Zulassungsstelle.
Ja, die Vergünstigung ist nicht auf Pkw beschränkt — aber immer nur für ein auf die Person zugelassenes Fahrzeug gleichzeitig.
Nein. Für die Kfz-Steuer zählen nur die Merkzeichen (H, Bl, aG für Befreiung; G, Gl für 50 %). Der GdB allein — egal ob 50, 70 oder 80 — bringt keine Vergünstigung bei der Kfz-Steuer.
Ja. Wird die Behinderung rückwirkend festgestellt, wirkt auch die Steuervergünstigung ab diesem Datum — bereits gezahlte Kfz-Steuer erstattet das Hauptzollamt auf Antrag zurück.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.