Stand: 01.07.2026 · Redaktion KFZ-Steuer-Rechner
Die Kfz-Steuer wird für 12 Monate im Voraus abgebucht. Melden Sie das Fahrzeug vorher ab oder wird es umgeschrieben, bekommen Sie den Rest automatisch zurück — taggenau und ohne Antrag. Die Steuerpflicht endet mit dem Tag der Abmeldung (§ 5 KraftStG).
Erstattet wird die Steuer für die Zeit vom Tag nach der Abmeldung bis zum Ende des bezahlten Zeitraums. Beispiel: Jahressteuer 240 €, abgebucht am 1. März, Abmeldung am 31. August. Genutzt wurden 184 Tage, bezahlt 365 → Erstattung ≈ 240 € × 181/365 = 119 €.
| Situation | Erstattung? |
|---|---|
| Außerbetriebsetzung (Abmeldung) | Ja, automatisch taggenau |
| Verkauf mit Umschreibung | Ja, automatisch ab Umschreibetag |
| Saisonkennzeichen außerhalb der Saison | Keine Erstattung nötig — Steuer wird von vornherein nur anteilig erhoben |
| Diebstahl (mit Anzeige + Abmeldung) | Ja, ab Abmeldetag |
| Fahrzeug steht nur ungenutzt (angemeldet) | Nein — Steuer läuft weiter |
In der Regel 2–4 Wochen nach der Abmeldung: Die Zulassungsstelle meldet die Außerbetriebsetzung elektronisch ans Hauptzollamt, das einen Änderungs-/Endebescheid erstellt und den Betrag auf das im SEPA-Mandat hinterlegte Konto überweist. Bei Kontowechsel kurz vor der Abmeldung unbedingt die neue Bankverbindung melden, sonst verzögert sich die Auszahlung.
Wird eine Steuervergünstigung rückwirkend anerkannt — etwa die Schwerbehinderten-Befreiung nach verspäteter Ausweis-Feststellung —, erstattet das Hauptzollamt die Steuer für den gesamten rückwirkenden Zeitraum. Hier ist ausnahmsweise ein Antrag nötig.
Immer der bisherige Halter — also der Verkäufer. Er hat die Steuer im Voraus bezahlt und erhält den Anteil ab dem Tag der Umschreibung anteilig zurück; der Käufer zahlt ab diesem Tag mit eigenem Bescheid und eigenem Mandat. Eine private „Verrechnung" der Steuer im Kaufpreis ist deshalb unnötig. Wichtig für Verkäufer: Die Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle einreichen — solange die Umschreibung nicht gemeldet ist, laufen Steuerpflicht und Abbuchungen auf Ihren Namen weiter (Details: Ummeldung & Halterwechsel).
Nein. Nach Abmeldung oder Umschreibung erstattet das Hauptzollamt automatisch taggenau auf das hinterlegte SEPA-Konto.
Üblich sind 2–4 Wochen. Nach 6 Wochen ohne Geldeingang beim zuständigen Hauptzollamt nachfragen.
Nein. Solange das Fahrzeug zugelassen ist, läuft die Steuer — nur die Außerbetriebsetzung stoppt sie.
Auf das Konto aus dem SEPA-Lastschriftmandat. Bei Kontowechsel die neue Bankverbindung rechtzeitig über das Zoll-Portal melden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der groben Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Maßgeblich ist der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts. Stand: 2026.